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Strafrecht

Als Fachanwalt für Strafrecht vertritt Sie insbesondere Rechtsanwalt Lars Volkenborn in allen Belangen des Strafrechts.
In dringenden Fällen: Mobil: 0171/ 121 94 74

Fachanwalt für Strafrecht darf sich nur derjenige nennen, der nach einem umfangreichen Lehrgang, einschließlich mehrerer Prüfungen, besondere theoretische Kenntnisse nachgewiesen hat und durch Nachweis bereits bearbeiteter Mandate, besondere praktische Erfahrungen im Bereich der Strafverteidigung vorweisen kann ( § 2 FAO) und von der zuständigen Rechtsanwaltskammer die Genehmigung zum Führen der Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ bekommen hat.

 


Der Schwerpunkt unserer strafrechtlichen Tätigkeit liegt in folgenden Bereichen:

•  Kapitaldelikte (Mord, Totschlag und andere Gewaltdelikte)
•  Raub, räuberische Erpressung
•  Betäubungsmittelstrafverfahren
•  Sexualstrafverfahren
•  Verkehrsstrafverfahren und Ordnungswidrigkeiten
•  Jugendstrafverfahren
•  Steuer- und Wirtschaftsstrafsachen
•  Revision in Strafsachen
•  Opferschutz und Nebenklagevertretung
•  Strafvollstreckung

Zu unserer Tätigkeit als Verteidiger gehört die bundesweite Betreuung von inhaftierten Mandanten. Regelmäßige Besuche in der jeweiligen Justizvollzugsanstalt sind selbstverständlich.



Hier einige grundlegende Dinge, die Sie beachten sollten:


Festnahme
Sollten Sie festgenommen worden sein, haben Sie das Recht zu Schweigen und darüber hinaus das Recht, einen Anwalt Ihres Vertrauens zu konsultieren. Hiervon sollten Sie unbedingt Gebrauch machen. Rufen Sie mich dann sobald wie möglich an! Oft genug passiert es, dass anlässlich einer Festnahme übereilte Aussagen gemacht werden, die später nicht ohne weiteres zu revidieren sind. Die hieraus resultierenden Konsequenzen haben weitreichenden Einfluss auf den weiteren Verlauf des Strafverfahrens.

Weiterhin besteht auch das Recht der Zeugnisverweigerung für den Fall, dass ein Angehöriger von Ihnen festgenommen worden sein sollte. Für den Fall einer etwaigen Festnahme oder Durchsuchung ist Herr Rechtsanwalt Lars Volkenborn 24-Stunden telefonisch erreichbar.

Durchsuchung
Für den Fall, dass Ihre Wohnung, Ihr Büro oder Ihr KFZ durchsucht werden, haben Sie ebenfalls das Recht, einen Anwalt hinzuzuziehen. Weiterhin gilt auch hier das Recht, jede Aussage zu verweigern. Für den Fall einer Durchsuchung bestehen Sie auf die Aushändigung des Durchsuchungsbeschlusses, sofern ein solcher vorliegt. In jedem Falle lassen Sie sich ein Durchsuchungsprotokoll aushändigen.

Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei
In Deutschland ist niemand verpflichtet, bei der Polizei eine Aussage zu machen. Sollten Sie Adressat einer polizeilichen Vorladung werden, sollten Sie zunächst mit einem Anwalt Rücksprache halten. Dieser Anwalt wird zunächst Akteneinsicht nehmen und Sie im Anschluss beraten ob eine Einlassung abgegeben wird.