Baurecht und Architektenrecht
Unter dem privaten Baurecht versteht man sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten wie dem Bauherrn (Auftraggeber), Architekten, Ingenieuren, dem Bauunternehmer / Generalunternehmer und den ausführenden Handwerkern.
Rechtsanwalt Dirk Mattheis ist seit Jahren mit dem Schwerpunkt Baurecht anwaltlich tätig und verfügt über große Erfahrung insbesondere im Bereich des Bauprozesses. Dieser ist durch rechtliche Besonderheiten geprägt, die zur Erzielung eines guten Prozessergebnisses ein besonderes Spezialwissen beim Prozessvertreter erfordern.
Wir beraten Sie im Zusammenhang mit Erstellung, Durchführung und Beendigung eines Bauvertrages oder Architektenvertrages ebenso wie im Bereich der Baubegleitung. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung von Ansprüchen bei Baumängeln und Vergütungs- und Leistungsansprüchen.
Wir bieten insbesondere folgende Leistungsschwerpunkte an:
Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
Überprüfung von Honorar- und Werklohnrechnungen nach HOAI, BGB und VOB/B
Honorar- und Werklohn- Inkasso für Baufirmen, Architekten und Ingenieure
Baubegleitende Rechtsbetreuung
selbständige Beweisverfahren
Bauprozess
u.a.