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Verkehrsunfallrecht

Statistisch wird jeder Autofahrer alle 4-5 Jahre in einen Unfall verwickelt. Schuld oder nicht Schuld, das ist dann häufig eine juristische Frage. Was für Sie zunächst eindeutig erscheint, kann juristisch viel komplizierter sein. Selbst wenn die Haftungsfrage eindeutig ist und Sie keine Schuld an der Verursachung eines Unfalls trifft, sollten Sie anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Wir korrespondieren mit der Haftpflichtversicherung der Gegenseite und setzen Ihre Ansprüche auf Schadenersatz, Schmerzensgeld, Wertminderung oder Nutzungsausfall durch.

Wir sagen Ihnen, wann das verunfallte Fahrzeug in die Werkstatt gegeben werden kann, ohne das Schadenersatzansprüche verloren gehen, wann Sie Anspruch auf einen Mietwagen haben, ob Sie Ihre Kaskoversicherung in Anspruch nehmen müssen oder aber, -sollte der Unfall bereits reguliert worden sein- ob die gegnerische Haftpflichtversicherung richtig abgerechnet hat. All diese Punkte machen aus unserer Sicht eine umfassende Beratung unverzichtbar.

Personenschäden
Dies gilt um so mehr, wenn es anlässlich eines Verkehrsunfalls zu Personenschäden gekommen ist. Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass bei Personenschäden die Haftpflichtversicherungen regelmäßig versuchen, berechtigte Ansprüche zu kürzen. Hier ist die Beratung durch einen Anwalt, der die Rechtsprechung zu Schmerzensgeldansprüchen in vergleichbaren Fällen kennt, unabdingbar. Auch beraten wir Sie dahingehend, welche weiteren Ansprüche Sie geltend machen können.

Anwaltshonorar
Fragen Sie gleich zu Beginn der Beratung nach den voraussichtlich entstehenden Kosten. Dies ist für Sie ein Stück Sicherheit und für uns selbstverständlich. Trifft Sie an dem Verkehrsunfall kein Verschulden, hat die gegnerische Haftpflichtversicherung unsere Kosten zu tragen. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, so werden die Kosten häufig von dieser Versicherung übernommen. Wir sagen Ihnen darüber hinaus, ob Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben.