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Notariat

Der/Die Notar(in) ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Seine/Ihre Aufgabe ist die Beurkundung von Rechtsvorgängen.

 

Zu den Tätigkeiten gehören u.a.:

  • Kaufverträge über Grundstücke und alle damit zusammenhängende Vorgänge wie z.B. Grundschuld-, Hypothek- oder auch Wohnrechtsbestellung sowie Löschungen
  • Errichtung von Wohnungseigentum durch Teilungserklärung
  • Eheverträge
  • Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Generalvollmachten
  • GmbH-Eintragungen und Gründungen
  • Vereinsregisterangelegenheiten
  • Bauträgerverträge
  • Gesellschaftsgründungen und (Teil-)Veräußerungen
  • Eheverträge
  • Testamente, Erbverträge, Erbscheinsanträge
  • Beglaubigungen aller Art

Das Notaramt wird in unserer Kanzlei von Frau Rechtsanwältin und Notarin Michaela Schönig ausgeübt. Ihre Aufgabe beschränkt sich dabei nicht nur auf die bloße Beurkundung, sondern Sie berät sie vielmehr im Vorfeld eingehend über die Rechtslage und die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Sofern erforderlich (zum Beispiel bei eingeschränkter Mobilität), sind auch Besprechungen und Beurkundungen bei Ihnen zu Hause selbstverständlich möglich.

Ihre erste Ansprechpartnerin ist Frau Rechtsanwältin und Notarin Michaela Schönig selbst oder unsere kompetente Notariatsmitarbeiterinnen.

Notariat Durchwahl: 02366/180053