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Familienrecht

 

Das Familienrecht umfasst die Rechtsverhältnisse von Personen, die durch Ehe-, Partnerschaft, Kindschaftsverhältnis oder Verwandtschaft miteinander verbunden sind.

 Neben der Durchführung und Abwicklung der Ehescheidung oder der Aufhebung der Lebenspartnerschaft geht es um damit verbundene Problematiken, wie beispielsweise die güterrechtliche Auseinandersetzung, die Geltendmachung eines etwaigen Zugewinns, die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen sowie Durchsetzung eines Sorge- bzw. Umgangsrechts mit den gemeinsamen Kindern.

Ebenso gehört die Hausratsteilung und ggf. Zuweisung der Ehewohnung dazu.

Unser Leistungsangebot erstreckt sich ferner auf die Beratung über die Abfassung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bundesweit.

Umfangreiche Erfahrung, hohes Engagement, regelmäßige Fortbildung und Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung gewährleisten eine optimale Betreuung. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, die Belastungen, die eine solche Situation mit sich bringt, möglichst gering zu halten.

Herr Rechtsanwalt Lars Volkenborn ist Fachanwalt für Familienrecht. Ein Rechtsanwalt muss, um die Bezeichnung „Fachanwalt“ führen zu dürfen, besondere Kenntnisse und Erfahrungen nachweisen. Da Herr Rechtsanwalt Lars Volkenborn diesen Nachweis in Form von bearbeiteten Fällen bzw. einer bestandenen Prüfung nachweisen konnte, ist ihm der Titel Fachanwalt für Familienrecht von der zuständigen Anwaltskammer verliehen worden.